- Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen bleibt
Verlässliche staatliche Förderung für mehr Investitionssicherheit gefordert
„Die Diskussionen über die Finanzausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) führen zu Unsicherheiten bei den Fernwärmunternehmen und bremsen die dringend erforderlichen Investitionen in die Fernwärme aus“, so ein Fazit des aktuellen Prognos-Gutachtens.
Um die Klimaziele bis 2030 bzw. 2045 einzuhalten, sei daher die Bereitstellung einer jährlichen Fördersumme in Höhe von 3,5 Mrd. Euro unabdingbar. Gleichzeitig müsse eine Folgeregelung für die im September 2028 endende BEW geschaffen werden.
Auch verweist das Papier unter anderem auf bereits 2020 erläuterte, fortbestehende Hemmnisse – wie etwa bei Planungs- und Genehmigungsverfahren oder der Bereitstellung von Flächen. Dadurch würde ein zügiger Ausbau der Wärmenetze verzögert.
Kalte Nahwärmenetze: Potenziale ungenutzter erneuerbarer Energiequellen erschließen
Experten weisen auf das große Potenzial bislang noch nicht erschlossener regenerativer Energiequellen im Niedertemperaturbereich hin, die sich künftig in der Versorgung mit kalter Nahwärme nutzen ließen.
Nahwärmenetze werden häufig aus Geo-, Aqua- und Solarthermie, Umgebungsluft, Grundwasser oder Eisspeichern gespeist. Biomasse oder Abwärme (aus Rechenzentren, Industrie oder Abwasser) kommen als weitere Quellen in Frage.
Im Rahmen der laufenden kommunalen Wärmeplanungen ist vorgesehen, mittels Potenzialanalyse alle am Versorgungsstandort vorhandenen Energiequellen im Vorfeld zu ermitteln, zu bewerten und beim lokalen Ausbau der Wärmenetze in Betracht zu ziehen.
Die „AVBFernwärmeV“ sollen Wärmewende Rechnung tragen
Bereits im Rahmen des Fernwärmegipfels im Juni 2023 sprachen sich die teilnehmenden Verbände sowie Akteure aus Politik und Wirtschaft in einer gemeinsamen Erklärung dafür aus, die Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zu einem schnellen Abschluss zu bringen. Die Verordnung von 1980 regelt im Kern die Rechte und Pflichten von Wärmekunden und -versorgern bei Wärmelieferverträgen und gilt in ihrer jetzigen Form als nicht mehr zeitgemäß.
Unter anderem wurde gefordert, Investitionsanreize zu erhöhen: Diese sollen mit der „Vertragsgestaltung sowohl für Wärmenetzbetreiber als auch für Gebäudeeigentümer:innen besser in Einklang gebracht und Verbraucher:innenrechte gestärkt werden“. Weiter heißt es: „Die Unterzeichnenden setzen sich für einen adäquaten und gesetzlich abgesicherten Förder- und Finanzierungsrahmen für den Wärmenetzausbau ein, einschließlich der Förderung von Hausanschlüssen.“
Rund ein Jahr später, am 30. Juli wurde ein neuer Referentenentwurf zur AVBFernwärmeV-Novelle veröffentlicht, der den vorherigen vom 25. Juli 2022 inhaltlich nicht fortführt und die Verordnung unter Berücksichtigung grundlegender Kritikpunkte auf den neuesten Stand bringt.
Unter anderem soll ein differenziertes System einen Ausgleich zwischen Planungs- und Investitionssicherheit der Versorger auf der einen sowie berechtigten Interessen der Wärmekunden auf der anderen Seite schaffen. Gleichzeitig gelten höhere Anforderungen an Preisanpassungsklauseln, was künftig für mehr Transparenz beim Kunden sorgen soll.
Verbraucherschützer loben den neuen Entwurf, sehen aber zum Teil noch Verbesserungsbedarf. So könnten beispielsweise Verbraucher durch eine (bislang fehlende) zentrale Preisaufsicht vor schwarzen Schafen geschützt werden, schlägt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale-Bundesverband vor. Dass der Höchstpreis eben nicht reguliert wird, begrüßt hingegen BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae „Gut ist, dass im Gesetzentwurf kein Price Cap vorgesehen ist. Dies wäre ein starker Markteingriff.“