Kernaspekte des KSpTG im Überblick
- Zielsetzung: Das Gesetz soll die dauerhafte unterirdische Speicherung von Kohlendioxid sowie den Aufbau einer nationalen CO₂-Transportinfrastruktur ermöglichen. Damit wird eine zentrale rechtliche Voraussetzung geschaffen, um unvermeidbare Industrieemissionen künftig abzuscheiden und sicher zu lagern.
- Rechtsrahmen: Mit der Novelle entsteht erstmals eine bundesweite, einheitliche Grundlage für die kommerzielle Nutzung von CCS- und CCU-Technologien. Sie schließt damit eine bislang bestehende rechtliche Lücke im deutschen Klimaschutzinstrumentarium.
- Infrastruktur: CO₂-Pipelinevorhaben werden als Projekte von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft. Dies soll Genehmigungsverfahren beschleunigen.
- Geltungsbereich: Der Anwendungsrahmen wird auf Transportleitungen für die industrielle CO₂-Nutzung (CCU) sowie für die direkte CO₂-Abscheidung aus der Umgebungsluft (DACCS) ausgedehnt.
- Prioritätensetzung: Obwohl der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin Vorrang genießt, erkennt das Gesetz auf einer Linie mit dem Evaluierungsbericht 2022 der Bundesregierung CCS als unverzichtbare Ergänzung für schwer vermeidbare Emissionen – etwa in der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie – an.
- Anforderungen an die Pipeline-Infrastruktur
Das neue KohlendioxidSpeicherungs und Transportgesetz (KSpTG) bringt vor allem verfahrens und sicherheitsrechtliche Anforderungen an CO₂Leitungen, weniger detaillierte Rohrbaunormen; die konkreten technischen Standards werden überwiegend in noch zu erlassende Rechtsverordnungen ausgelagert. Das maßgebliche technische Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) wird derzeit erarbeitet.
Rechtlicher Rahmen für CO₂Leitungen
- Das KSpTG erfasst Genehmigung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kohlendioxidleitungen zum Zweck von CCS/CCU sowie zugleich genutzte Leitungen (Speicherung + Nutzung).
- Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung von CO₂Leitungen werden als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft und unterliegen der Planfeststellung oder der Plangenehmigung.
Planungs- und Genehmigungsanforderungen
- Für alle CO₂Leitungen (außer rein innerbetriebliche) sind größenabhängig Prüfungen nach UVPG vorgesehen; die Leitungen gelten als eigenständige UVPpflichtige Vorhaben.
- Das Gesetz sieht ein einheitliches Zulassungsverfahren vor; CO₂Leitungen können gebündelt mit anderen Vorhaben (z. B. OffshoreWindAnbindungen, Leerrohre) planfestgestellt werden.
Technische Sicherheitsanforderungen
- Das KSpTG ermächtigt die Bundesregierung ausdrücklich, durch Verordnung Anforderungen an die Planung, die technische Sicherheit von Kohlendioxidleitungen, ihre Errichtung und ihren Betrieb festzulegen sowie ein entsprechendes Nachweisverfahren zu regeln.
- Dazu zählen typischerweise Vorgaben zu Druckstufen, Werkstoffen, Korrosionsschutz, Überwachung, Verdichter, Druckerhöhungs, Regel und Messanlagen; diese Anlagen können unter bestimmten Bedingungen vom Planfeststellungsverfahren ausgenommen werden, sofern sie eigenen Genehmigungspflichten unterliegen.
Trassenwahl, Bündelung und Umwidmung
- Bei paralleler Führung mit Wasserstoffleitungen wird gesetzlich vermutet, dass die CO₂Leitung keine zusätzlichen Beeinträchtigungen verursacht; dadurch verringert sich der Prüfungsumfang.
- Das Gesetz ermöglicht die Umstellung bestehender Gas, Wasserstoff und Produktleitungen auf CO₂Transport durch Anzeigeverfahren.
Zugangsregeln und Pipeline-Design
Bereits das bisherige KSpG enthält ein Regime für diskriminierungsfreien Anschluss und Zugang zu CO₂Netzen. Dieses soll für transportierte CO₂Mengen aus CCS und künftig explizit auch aus CCU gelten und so die Auslastung der Infrastruktur sichern.
Die Eigenschaften des Transportmediums CO₂ stellen jedoch spezielle Anforderungen an einen sicheren Leitungsbetrieb. CO₂ wird in der Regel unter hohem Druck in flüssiger oder sogenannter dichter Phase transportiert, damit große Mengen effizient durch Rohrleitungen fließen können. Dabei müssen Druck und Temperatur sehr genau eingehalten werden, um einen unkontrollierten Phasenwechsel und starke Abkühlung in der Leitung zu vermeiden. Besonders kritisch ist, dass sich bei einem Leitungsbruch der Druck und Zustand von CO₂ anders verändern als bei Erdgas, sodass Materialauswahl und Wanddicken gezielt auf die Vermeidung einer schnellen Rissausbreitung ausgelegt werden müssen. Zusätzlich kann CO₂ je nach Herkunft verschiedene Begleitstoffe enthalten, die das Strömungsverhalten beeinflussen oder Korrosion verursachen und damit die Lebensdauer der Rohrleitungen verkürzen können. Deshalb spielen klare Beschaffenheitsvorgaben für den CO₂-Strom sowie spezialisierte Normen und Richtlinien eine zentrale Rolle für Planung, Bau und Betrieb künftiger CO₂-Pipelinenetze.