Die EU-Methanverordnung: neue Regelungen auch für den Gastransport
Die EU-Methanverordnung: neue Regelungen auch für den Gastransport
Die Landwirtschaft ist nach wie vor die größte Methanemissionsquelle in Deutschland
Bürokratieabbau hin oder her: Die EU hat nach längerer Diskussion einmal mehr eine neue Regulierung geschaffen, die für die Gas- und Rohrleitungsbranche relevant ist. Diesmal geht es um Methanemissionen, deren Verminderung sich die Union im Rahmen ihres „fit for 55“-Pakets zum Ziel gesetzt hat. Dieses Paket zielt auf Maßnahmen, mit welchen die Nettotreibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 55 % reduziert werden sollen. Das umfasst auch Methanemissionen, denn die Methanmengen in der Atmosphäre sind im vergangenen Jahrzehnt weltweit stark angestiegen und sind nun für rund ein Drittel der Klimaerwärmung verantwortlich. Dieser Fachbeitrag soll einen ersten Überblick über die Inhalte und Wirkungsweise der EU-Methanverordnung geben.
Trotz seiner kürzeren Verweildauer in der Atmosphäre im Vergleich zu Kohlendioxid unterstreicht das hohe Wärmebindungspotenzial von Methan seine Bedeutung als Ziel für die Emissionsminderung. Um das 1,5 °C-Ziel einhalten zu können, ist daher eine starke Verringerung der Methanemissionen notwendig. Dabei hat die Union den E+P-Sektor als eine Ursache ausgemacht. Laut Erwägungsgrund Nr. 6 der Verordnung meint die EU, dass 77 % aller für 2030 prognostizierten Methanemissionen im Zusammenhang mit Öl, Gas und Kohle aus sozialer und ökologischer Sicht kosteneffizient reduziert werden könnten. Deshalb unterwirft sie diese Industrie mit der neuen Verordnung strikten Anforderungen.