Der Koalitionsausschuss hat Mitte November Eckpunkte für einen Industriestrompreis auf den Weg gebracht. Geplant ist, dass energieintensive Branchen in den kommenden drei Jahren Strom zu einem Preis von 5 Cent je Kilowattstunde beziehen können.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl sieht in diesem Schritt grundsätzlich ein positives Zeichen der Bundesregierung auf dem Weg zu international konkurrenzfähigen Energiepreisen. Allerdings dürfte die Maßnahme aufgrund europäischer Beihilfevorschriften gerade für besonders stromintensive Branchen wie die Stahlindustrie keine nennenswerten zusätzlichen Entlastungen bringen.
Beihilferecht verhindert spürbare Entlastung
Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl, würdigt zwar die Bemühungen der Regierung, betont aber: "Die Bundesregierung ist sichtbar bemüht, Wettbewerbsfähigkeit bei den Strompreisen herzustellen. Das erkennen wir an. Aufgrund der geltenden beihilferechtlichen Vorgaben im Clean Industrial Deal State Aid Framework, kurz CISAF, geht die nun geplante Regelung jedoch an der Stahlindustrie vorbei." Gerade diese Entlastung wäre dringend erforderlich, da die derzeitigen Strompreise vor allem für mittelständische und bereits CO2-arm produzierende Elektrostahlwerke existenzbedrohend seien. Zudem würden überhöhte Stromkosten die Transformation der gesamten Branche zur Klimaneutralität behindern.
Forderung nach Anpassung der EU-Regelungen
Damit ein Industriestrompreis auch für besonders stromintensive Unternehmen wirksam wird, müsste der EU-Beihilferahmen angepasst und zentrale Einschränkungen aufgehoben werden. Ein funktionierender Industriestrompreis müsse für den kompletten Stromverbrauch gelten und uneingeschränkt mit der CO2-Strompreiskompensation kombinierbar sein.
Rippel fordert: "Wir brauchen eine ganzheitliche, nachhaltige und sehr konkrete Lösung: Einen international wettbewerbsfähigen Strompreis für die Industrie von dreißig bis sechzig Euro pro Megawattstunde ‚all in' – also inklusive der Netzentgelte und aller Abgaben und Umlagen."
Strompreiskompensation als wichtiger Baustein
Bis dieses Ziel erreicht ist, sind für die Stahlbranche vor allem die Ankündigungen zur Strompreiskompensation bedeutsam. Rippel begrüßt, dass sich die Regierung für eine Verlängerung dieser Kompensation über das Jahr 2030 hinaus einsetzt und die Wichtigkeit einer Vertiefung dieser Entlastung durch eine höhere Beihilfegrenze unterstreicht. Nun sei die EU-Kommission gefragt.
Bundestag beschließt Netzentgeltzuschuss
Eine weitere bedeutende Entlastung bei den Stromkosten, die in nationaler Verantwortung liegt, hat der Bundestag Ende November beschlossen. Ab dem kommenden Jahr wird erneut ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten gewährt. Für die deutsche Stahlindustrie stellt dies einen notwendigen, aber auch längst überfälligen Schritt dar. In den vergangenen beiden Jahren waren die Übertragungsnetzentgelte explosionsartig um 130 Prozent angestiegen, was die Betriebe seither erheblich belastet. Allein für die Stahlindustrie summieren sich die Mehrkosten seit dem Wegfall des zuletzt 2023 gewährten Zuschusses auf jährlich 300 Millionen Euro.
Rippel zeigt sich erleichtert über die Entscheidung: "Wir sind erleichtert, dass der Bundestag nun den Weg frei gemacht hat für die dringend benötigte Entlastung in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bei den Netzentgelten. Das war ein richtiger, aber auch überfälliger Schritt, der für unsere Mitgliedsunternehmen überlebensnotwendig ist. Und nicht nur das: Die Bezuschussung kommt neben der stromintensiven Industrie auch Betrieben und privaten Haushalten zugute und entlastet den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland beim Standortfaktor Stromkosten."
Dauerhafte Lösung erforderlich
Die ab 2026 geplante Absenkung der Netzentgelte verschafft energieintensiven Betrieben zwar eine gewisse Erleichterung. Doch steht bereits jetzt fest, dass die Kosten für den Netzausbau weiter zunehmen werden. Rippel fordert daher: "Um Planungssicherheit zurückzugewinnen, müssen die Netzentgelte nun dauerhaft verlässlich begrenzt und der Zuschuss für die kommenden Jahre rechtlich glasklar abgesichert werden". Dies bleibe eine dringende Aufgabe für den nationalen Gesetzgeber.