GET H2 Partner Nowega, OGE und Thyssengas haben am 10. Oktober die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kunden-Zugang zum Wasserstoffnetz veröffentlicht, dessen Leitungen ab dem kommenden Jahr ihren Betrieb aufnehmen sollen. Das GET H2-Netz in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, das zum H2-Kernnetz gehört, soll schrittweise in Betrieb gehen.
GET H2 erstreckt sich in den jeweiligen Ausbaustufen von Lingen im niedersächsischen Emsland über Legden bis nach Dorsten im nördlichen Ruhrgebiet, von dort bis nach Marl und Duisburg sowie an den niederländischen Grenzübergangspunkt Vlieghuis und zu den Speichern in Gronau-Epe.
Vor der Veröffentlichung der AGB waren erste potenzielle Kunden, die H2 durch die Leitungen transportieren möchten, an dem Abstimmungsprozess beteiligt. Im Rahmen eines Zweivertragsmodells sollen „feste, frei zuordenbare Kapazitäten im Wasserstoffnetz GET H2 vermarktet werden“, die den Kunden zur Buchung zur Verfügung stehen sollen.
Vorreiter des Vertragsmodells ist laut der kooperierenden Unternehmen „der etablierte Standard der Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber im Erdgas (KoV Gas)“, in welcher „die Transportentgelte gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur für das Hochlaufentgelt Anwendung finden, die dann auch für den Transport im Wasserstoffnetz GET H2 gelten werden“, sobald die Bundesnetzagentur das H2-Kernnnetz bestätigt hat.
Benötigt wird zudem ein Bilanzkreisvertrag (analog zum Erdgastransport), dessen AGB sich derzeit im Entstehungsprozess befinden sollen.
Die AGB für den Zugang zum GET H2-Wasserstoffnetz können auf den Seiten der drei GET H2 Partner (Nowega, OGE und Thyssengas) eingesehen werden.