Mit der für 2024 geplanten neuen Ausbildungsordnung für umwelttechnische Berufe wird ein echter Durchbruch im Hinblick auf erhöhte Attraktivität und Sichtbarkeit der Branche erwartet: Aus der Fachkraft Rohr-, Kanal- und Industrieservice wird der Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen, die Fachkraft für Abwassertechnik wird zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung – jeweils auch in der weiblichen Form.
Hintergrund der Umbenennung ist es, jungen Menschen, die einen interessanten und sinnstiftenden Beruf ergreifen möchten, einen leichteren Zugang zur Branche zu ermöglichen. Mit dem Umwelt-Begriff in der Berufsbezeichnung wird für sie greifbar, dass sie mit der jeweiligen Ausbildung einen nachhaltigen Dienst für den Erhalt von Trinkwasser-, Boden- und Gewässerqualität leisten.
Ausbildungsschwerpunkt wir die Fachqualifikation sein
Die Namensänderung betrifft alle vier umwelttechnischen Berufe und gehört zu den wesentlichen Neuerungen. Angepasst wurden die jeweiligen Ausbildungen aber auch inhaltlich, was den zunehmend spezialisierten Tätigkeiten in den einzelnen Berufsfeldern Rechnung trägt. So wird die Kernqualifikation künftig auf ein Jahr gemeinsame Ausbildung verkürzt, um anschließend mehr Zeit für die Fachqualifikation zu haben. Aktuell drücken Azubis aller vier Berufe nach der bisherigen Ausbildungsordnung für 18 Monate gemeinsam die Schulbank.
Im Ausbildungsrahmenlehrplan der Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen wurden zudem die Inhalte für Kanalinspektion und Instandhaltung von Rohrleitungsnetzen deutlich ausgeweitet. Im dritten Ausbildungsjahr soll der Bereich “Rohrleitungsnetze sanieren” verstärkt auf dem Stundenplan stehen.
Ergebnis der Zwischenprüfung ist Bestandteil der Endnote
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Form der Prüfung. Bislang erfolgte die Zwischenprüfung, deren Ergebnis keinerlei Auswirkungen auf die Endnote hatte, nach einer Ausbildungszeit von eineinhalb Jahren.
Geplant ist, die Zwischenprüfung in Zukunft bereits nach einem Jahr zu absolvieren und die Zwischennote beim Gesamtergebnis der Abschlussprüfung zu berücksichtigen. Die Zwischenprüfung hat damit deutliche Auswirkungen auf das Endergebnis. Die nun gestreckte Abschlussprüfung gibt Ausbildern die Möglichkeit, den Auszubildenden mehr Unterstützung anzubieten. Um zu gewährleisten, dass diese wiederum in den Betrieben die neuen Lehrinhalte weitergeben können, wird eine Umsetzungshilfe erarbeitet, die den Betrieben Anfang 2024 zur Verfügung stehen soll.
Zustimmung des BMWK bis Ende 2023 erwartet
Einen Ausbildungsberuf neu zu ordnen – das ist alles andere als einfach. Hinter den Verbändevertretern – unter anderem der Verbände DWA, VDRK, RSV – liegen vier anstrengende Jahre der Planung, Diskussion und Ausarbeitung. Bei einer Sitzung im Sommer wurden die entscheidenden Hürden genommen. Das finale Startsignal für die neuen Ausbildungsinhalte wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) voraussichtlich gegen Jahresende geben. Erst mit der Veröffentlichung der neuen Ausbildungsverordnung wird der Schritt endgültig vollzogen.