Am 6. Februar haben sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf einen Kompromiss zum Gigabit Infrastructure Act (GIA) geeinigt. Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) kommentiert die Einigung wie folgt:
„Nach monatelangen Verhandlungen endet der Gigabit Infrastructure Act leider als lauwarmer Kompromiss, der den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in Europa nicht nennenswert erleichtern wird. Eine zwischenzeitlich diskutierte zusätzliche Investitionshürde wurde zwar gerade noch verhindert. Aber auch von den positiven Ansätzen voriger Entwürfe ist kaum etwas übriggeblieben.
Immerhin hat das Engagement der deutschen Bundesregierung und einzelner Mitglieder des EU-Parlaments dafür gesorgt, dass der GIA keine Regelung erhält, die das akute Problem des strategischen Doppelausbaus von Glasfasernetzen weiter verschärfen würde. Dass Glasfaser ausbauende Unternehmen die Mitnutzung passiver Infrastrukturen durch Konkurrenten ablehnen können, sofern sie Open Access über einen virtuellen Netzzugang zu fairen Bedingungen ermöglichen, sendet ein wichtiges Signal in den Markt: Glasfasernetze sind weiterhin eine zukunftssichere Investition! Damit bleibt das EU-Ziel, bis 2030 alle Haushalte in Europa mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen zu versorgen, prinzipiell erreichbar.
Allerdings könnte diese Möglichkeit des Angebots eines alternativen Zugangs ausgehebelt werden: Denn der Inhaber der passiven Infrastruktur muss den virtuellen Zugang selbst anbieten, was die Regelung für viele Unternehmen zunichtemachen könnte, die passive Infrastruktur und aktiven Netzbetrieb in zwei separate Gesellschaften aufgeteilt haben. Und hier gib es dringenden Klärungsbedarf: Diese Einschränkung darf selbstverständlich nicht für Einzelgesellschaften innerhalb eines Konzerns gelten.
Sein vielleicht größtes Potenzial verschenkt der GIA beim Thema Genehmigungsverfahren: Zwar wird eine EU-weite Genehmigungsfiktion eingeführt, wodurch Anträge für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in Zukunft automatisch als genehmigt gelten, sofern die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Monaten antwortet. Diese Frist bleibt jedoch hinter der aktuellen deutschen Regelung mit drei Monaten zurück und ist damit zumindest in Deutschland wirkungslos.
Von der EU kommen also leider keine starken Signale für den weiteren Glasfaserausbau. Umso wichtiger ist es, dass im Bund, den Ländern und den Kommunen jetzt die Weichen richtig gestellt werden, um den Netzausbau zu erleichtern und weiter voranzutreiben.“
(Quelle: BREKO)