Anlässlich der Expertenanhörung am 21. Februar im Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Deutschen Bundestag zum Gesetzesentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes mit Regelungen für die Finanzierung des Kernnetzes betont Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin, erneut die Notwendigkeit der Kapitalmarktfähigkeit des Finanzierungsmodells.
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und die Bundesregierung stimmen darin überein, dass die H2-Infrastruktur in Deutschland privatwirtschaftlich finanziert werden soll.
Dazu legt der Gesetzesentwurf ein grundsätzlich funktionsfähiges Finanzierungsmodell vor. Das erforderliche private Kapital kann demnach nur dann mobilisiert werden, wenn es von den Investoren auch als kapitalmarktfähig eingeschätzt wird und die Investitionsbedingungen zumindest nicht schlechter sind als für Investitionen in andere Infrastrukturbereiche. So gibt es z. B. bei Strom derzeit eine höhere Verzinsung, ohne Hochlaufrisiko und ohne Selbstbehaltsrisiko.
„Um den bisherigen Erfolg der Kernnetzplanung nicht zu gefährden, sind aus Investorensicht einige wenige, aber entscheidende Änderungen am Gesetzesentwurf notwendig. Dabei geht es vor allem darum, die Risikobewertung für die Investoren zu verbessern. Zur Reduzierung der Risiken gehört die Absenkung des Selbstbehaltes auf 15 % sowie die Herausnahme der Umstellungsleitungen aus der Selbstbehaltsregelung. Die konditionierte Andienungspflicht der Netzbetreiber muss um ein unkonditioniertes Andienungsrecht der Netzbetreiber im Falle des Scheiterns des Markthochlaufes ergänzt werden. Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag würde die Rechtssicherheit erhöht werden.“
Details zum Anpassungsbedarf finden Sie in der Stellungnahme.
(Quelle: FNB Gas)