Die Trilogverhandlungen des europäischen Parlaments, der Kommission sowie des Rates zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) sind vorläufig beendet. 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs sollen bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen. Zudem wurden neue Ziele für die Verwendung von grünem Wasserstoff im Verkehrswesen festgelegt.
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Richtlinie über erneuerbare Energien erzielt, die Ziele für den Verkehr und die industrielle Nutzung festlegt. Die Einigung sieht vor, dass 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs bis 2030 aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) stammen sollen. Dies wurde auch in den kürzlich veröffentlichten delegierten Rechtsakten definiert.
Bis 2035 soll dieser Anteil auf 60 % ansteigen. Die Mitgliedstaaten können ihn um 20 % senken, wenn ihr nationaler Beitrag zu den verbindlichen Gesamtzielen der EU den erwarteten Beiträgen entspricht und wenn der Anteil des aus fossilen Brennstoffen gewonnenen Wasserstoffs im Jahr 2030 weniger als 23 % und im Jahr 2035 weniger als 20 % beträgt
Laut Branchenverband eFuel Alliance e.V. müssen die Emissionen im Verkehrssektor bis 2030 um 14,5 % reduziert werden. Eine kombinierte Quote in Höhe von 5,5 % Biokraftstoffen sowie eFuels werde im Transportsektor bis 2030 verpflichtend. Zudem konnte eine bindende Unterquote von einem Prozent für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) verabschiedet werden. Vorläufig können so die ersten notwendigen Investitionen angereizt werden.
42 % Erneuerbare Energien-Quote für Wasserstoff in der Industrie
Neben den Sektorzielen für den Verkehr muss auch die Industrie Wasserstoff und eFuels einsetzen. Bis 2030 müssen 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus Erneuerbaren Energien stammen.
„Die Vorgaben für die Industrie unterstreichen die Notwendigkeit, den Wasserstoffsektor zeitnah zu skalieren und die wachsende Nachfrage zu befriedigen“, begrüßt Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel
Die Trilog-Entscheidung ist vorläufig und muss noch von Rat und Parlament verabschiedet werden. Erst nach Zustimmung aller Gesetzgeber kann die überarbeitete Erneuerbaren-Energierichtlinie in Kraft treten. Die finale Bestätigung erwartet die eFuel Alliance nach der Sommerpause.
Skalierung dank verbindlicher Quote im Verkehrssektor
Die Richtlinie sieht auch neue „schnellere und einfachere” Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vor, mit speziellen „Beschleunigungsbereichen” in jedem Mitgliedstaat – was auch grünen Wasserstoffprojekten zugute kommen könnte.
„Die verabschiedeten Ziele sind ein starkes Signal und führen zu notwendigen Investitionen in Klimaschutztechnologien. Die verbindliche Quote wird den Hochlauf von grünem Wasserstoff sowie von eFuels industriell skalieren”, meint Diemer.
„1 % RFNBOs bedeutet eine Nachfrage an Wasserstoff und eFuels von rund 36 TWh – das entspricht einer installierten Elektrolyseleistung von 15 GW. Auch wenn das Ergebnis für mehr Klimaschutz noch ambitionierter hätte ausfallen können, denn bis zu 5 % eFuels wären möglich gewesen: Das ist ein guter Anfang und schafft Planungs- sowie Investitionssicherheiten!“
Das Parlament war zuvor mit einer höheren Quote für eFuels in die Verhandlungen gegangen. So schlug das Parlament eine Quote von 5,7 % für RFNBOs und 2,2 % für fortschrittliche Biokraftstoffe vor.
(Quelle: eFuel Alliance/2023)