Ein Sprecher des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission vom 11. April als „großen Erfolg für die Stadtwerke und für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf in Deutschland“. Durch eine „unternehmerische Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen“ wäre es aus Sicht des VKU zahlreichen Stadtwerken nahezu verwehrt worden, „eine investitionssichere Transformation der Gasinfrastruktur einzuleiten und damit die Produktion und die Verteilung von Wasserstoff zu organisieren“.
„Zudem wäre den rund 1,8 Mio. Industrie- und Gewerbekunden, die in Deutschland am Gasverteilnetz angeschlossen sind, eine elementare Option genommen worden, ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren. Schließlich sind viele dieser Kunden, insbesondere im produzierenden Gewerbe, auch künftig auf gasförmige Energieträger angewiesen.“
Im EU-Ministerrat bedarf es nach der Abstimmung im EU-Parlament noch der formalen Zustimmung zur politischen Einigung. Anschließend steht einer Veröffentlichung der Richtlinie und Verordnung des EU-Gas/H2-Binnenmarktpaketes im EU-Amtsblatt nichts mehr im Wege. Danach unterliegt die Umsetzung der Richtlinie dem Recht der Mitgliedsstaaten.
Grünes Licht auch für die Strommarktreform
„Wir bewerten viele Bausteine positiv. Allen voran, dass die EU am Merit-Order-System und damit den Grundmechanismen des Strommarktes festhält“, so der VKU zur Entscheidung der Europäischen Kommission zur Strommarktreform.
„Das gegenwärtige Marktmodell hat der Integration des europäischen Strommarkts gute Dienste erwiesen. Die Merit Order ist ein wesentliches Element für die effektive und effiziente Preissetzung und damit für die Einsatzplanung von Kraftwerken. Offen ist aber weiterhin die europäische Absicherung sogenannter Kapazitätsmechanismen. Damit Stadtwerke trotz volatiler erneuerbarer Energien eine sichere Versorgung erhalten können, ist es zentral, nicht nur die produzierte Energie, sondern – und weitaus stärker und anders als bislang – bereits die Vorhaltung von verlässlichen Erzeugungskapazitäten angemessen zu honorieren“, so ein Sprecher weiter.
„Bei einem Kapazitätsmarkt werden Anbieter also dafür honoriert, dass sie sich wie die Feuerwehr bereithalten: Sie stehen mit Kraftwerkskapazitäten parat, um bei ‚Dunkelflauten‘ binnen Minuten einzuspringen. Für den Bau von Kraftwerken und Speichern, die nur wenige Stunden im Jahr laufen, sind Investitionen allerdings kaum darstellbar, wenn sich diese mittels der in diesen Stunden anfallenden Spitzenlastpreise amortisieren müssen.“
Mit guten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Planungssicherheit könnten Anreize für die nötigen Investitionen gesetzt werden.
(Quelle: VKU)