Verbindliche Reservierungen im Wasserstoff-Kernnetz werden Realität. Die 22 Netzbetreiber präsentieren ihr Vermarktungskonzept für Ein- und Ausspeisekapazitäten. Unternehmen erhalten damit erstmals Planungssicherheit für ihre Wasserstoffprojekte ab 2026.
Mit der Veröffentlichung der Rahmenbedingungen für Kapazitätsreservierungen setzen die Betreiber des Wasserstoff-Kernnetzes ein wichtiges Signal. Das umfassende Informationspaket gibt dem Markt konkrete Anhaltspunkte für Investitionsentscheidungen. Die Abstimmung mit europäischen Partnern stellt sicher, dass deutsche Unternehmen im internationalen Kontext planen können.
Das Reservierungssystem sichert Ein- und Ausspeisekapazitäten verbindlich für Liefergeschäfte. Diese Zusicherung gibt Projekten die nötige Investitionssicherheit. Die Reservierungsphase mündet später in reguläre Kapazitätsbuchungen. Gezahlte Reservierungsentgelte fließen in die künftigen Transportkosten ein.
Clustermodell strukturiert den Netzzugang
Die Anfangsphase der Vermarktung basiert auf Clustern – Zusammenschlüssen strömungsmechanisch verbundener Netze. Die Netzbetreiber unterteilen diese Cluster in Angebotszonen.
Fest frei zuordenbare Wasserstoffkapazitäten (FWK) funktionieren pfadunabhängig innerhalb des deutschen Marktgebietes. Zu Beginn beschränkt sich die Zuordnung auf einzelne Cluster. Der schrittweise Netzausbau führt zum Zusammenschluss der Cluster – die Reichweite der FWK wächst bis zur bundesweiten Verfügbarkeit.
Brücken zwischen den Clustern
Physisch verbundene Cluster ermöglichen clusterübergreifenden Transport (CÜT). Nutzer benötigen dafür Reservierungen in beiden beteiligten Clustern – je eine für Ein- und Ausspeisung. Die Netzbetreiber verzichten beim CÜT auf zusätzliche Reservierungsentgelte.
Die Angebotszonen innerhalb der Cluster verfügen über definierte Kapazitäten für Entry- und Exit-Punkte. Die vermarktbaren FWK können die Zonenkapazität nicht übersteigen. Das Zonenmodell bietet Flexibilität für Anpassungen während des Markthochlaufs.
Flächendeckender Netzzugang garantiert
Die Reservierung funktioniert an allen Netzpunktarten innerhalb eines Clusters. Das schließt Anschlüsse für Elektrolyseure und Verbrauchsanlagen ebenso ein wie Grenzübergangspunkte zu ausländischen Marktgebieten.
Innerhalb einer Angebotszone nutzen Kunden ihre FWK ohne zusätzliche strömungsmechanische Prüfungen an beliebigen Entry- und Exit-Punkten. Die Netzbetreiber schaffen mit dem Zonenkonzept ein flexibles, bedarfsgerechtes Kapazitätsangebot.
Regulatorischer Rahmen nimmt Gestalt an
Die Festlegungsverfahren WaKandA und WasABi der Bundesnetzagentur stehen vor der Veröffentlichung. Diese regulatorischen Vorgaben prägen die Entwicklung einheitlicher Vertragsstandards für den Netzzugang. Ein gemeinsamer Mustervertrag für Kapazitätsreservierungen entsteht.
Die Veröffentlichung von Reservierungsvertrag und Clusterkapazitäten für 2026 bis 2030 erfolgt noch in diesem Jahr. Die Kapazitäten spiegeln die bis zum jeweiligen Stichtag geplante Infrastruktur wider. Reservierungen sind auch über 2030 hinaus möglich. Die Kapazitäten der Folgejahre veröffentlichen die Netzbetreiber rollierend entsprechend dem Netzentwicklungsplan.
Anfang 2026 startet der Reservierungsprozess zu einem einheitlichen Zeitpunkt. Bestehende Verträge zwischen Netznutzern und Netzbetreibern bleiben davon unberührt.