27.03.2009
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Mit dieser so genannten „kleinen Patentanmeldung" ohne sachliche Prüfung durch das Patentamt stellen chinesische Unternehmen die Plagiate als eigene Erfindungen dar. „Diese erschlichenen Schutzrechte können den ursprünglichen Erfinder daran hindern, den chinesischen Markt mit seinem eigenen Produkt zu erschließen", warnt Dr. Hannes Burger der Anwälte Burger und Partner Rechtsanwalt GmbH im oberösterreichischen Windischgarsten. China hat sich vom Nachzügler im Patentwesen zu einem der anmeldungsstärksten Länder entwickelt. Chinesische Unternehmen analysieren die Schutzrechtssituation der europäischen Technologieunternehmen und nutzen Schwächen im Patentschutz systematisch aus. Eine Technologie kann als neu angemeldet werden, wenn das Produkt in China noch nicht am Markt ist. Das gleiche gilt, wenn auch nur ein einziges Detail der Neuanmeldung in China sich von bisherigen Veröffentlichungen unterscheidet. Das wachsende Interesse der chinesischen Industrie, ihre eigenen Schutzrechte anzumelden, wird von der chinesischen Regierung zunehmend durch entsprechende Gesetze unterstützt. Experten sehen hier Möglichkeiten, diese Regeln, die eigentlich für den Schutz chinesischer Firmen gedacht sind, auch zum Nutzen von europäischen Unternehmen anzuwenden. „Mit der richtigen Strategie kann auch in China gegen Plagiate und erschlichene Schutzrechte vorgegangen werden", betont Hannes Burger.
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