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09.12.2008

Neuer Schritt bei der Einführung der REACH-Verordnung

Nach der REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind seit dem 1.6.2008 nahezu alle Chemikalien, die in der EU hergestellt oder importiert werden, ab Mengen von einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig. Dabei müssen verschiedene Daten über die Gefahren des jeweiligen Stoffs eingereicht werden, bevor er auf den Markt gebracht werden darf. Für schon lange auf dem Markt verfügbare Stoffe hatten Hersteller und Importeure bis zum 1. Dezember 2008 die Möglichkeit der Vorregistrierung, die es erlauben soll, die Frist um zwei Jahre nach hinten zu verschieben und die Stoffe zunächst ohne Dateneinreichung weiter zu handeln.
Von nun an läuft die erste Registrierungsfrist bis zum 1. Dezember 2010.

Bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind inzwischen über 2 Millionen Vorregistrierungen aus der gesamten EU eingegangen. Ein Austausch der Daten wird in Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs) erfolgen. Dies dient nicht nur der Vermeidung überflüssiger Wirbeltierversuche nach Artikel 26 der Verordnung: Wenn Stoffdaten gemeinsam eingereicht werden, verringern sich auch die Gebühren bei der ECHA.

Unterstützung und Beratung für die betroffene Industrie bietet das Internetangebot des REACH Helpdesks der Bundesbehörden: