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11.09.2008

Kopplung von MES und CAQ

www.umformtechnik.net

Maßgebend für die Prüffälligkeit ist nun die von der Betriebsdatenerfassung gemessene, tatsächliche Laufzeit der Maschine bzw. die effektiv gefertigte Menge seit der letzten Prüfung, und nicht mehr eine abgelaufene Uhr. An der Maschine wird der Bediener durch eine Einblendung auf dem Monitor seines BDE-Terminals auf die anstehende SPC-Prüfung aufmerksam gemacht. Findet die Prüfung dann nicht im vorgesehen Zeitintervall statt, oder liegen die Prüfergebnisse außerhalb der Eingriffs- bzw. Toleranzgrenzen, kann die Maschine auf Wunsch sofort abgeschaltet werden. Erst nach erfolgter Gutprüfung wird die Maschine wieder freigegeben. Durch diesen Zwangslauf ist sichergestellt, dass alle geforderten Prüfungen erst zum wirklich fälligen Zeitpunkt und damit wirtschaftlich vorgenommen werden. Zusätzliche SPC-Prüfungen lassen sich flexibel anstoßen nach bestimmten, wählbaren Störgründen wie z. B. Werkzeugwechsel oder Einstellkorrekturen, die einen Einfluss auf die geprüften Merkmale haben können. Gleichfalls ist oft nach längeren Maschinenstillständen eine zusätzliche Prüfung gewünscht, die vom System automatisch angefordert wird. Bei Auftragsstart wird selbsttätig eine Erstprüfung erforderlich. Zum Nachweis des korrekten Prüfablaufs über einen Fertigungsauftrag hinweg erfolgt im MES-System eine gemeinsame Dokumentation der Maschinenlauf- bzw. stillstandszeiten und den Zeitpunkten der durchgeführten SPC-Prüfungen.

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